Siehe auch Infoseite Arbeitsverbot für Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“.
Update 3:
Aktuelle Einschätzung
Einschätzung (docx) von RAin Petra Haubner (Passau) zur aktuellen Situation.
Wichtige Punkte:
- Die ABH handhaben die Weisung ganz unterschiedlich
- Betroffene sollten unbedingt den Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Bei Ablehnung muss es einen Bescheid geben. Gegen diesen kann man innerhalb eines Monats ab Zustellung klagen.
- Frau Haubner bietet ihre Hilfe an: „Wir würden gerne möglichst viele Verfahren führen, damit die rechtswidrige Praxis auch in allen Landkreisen und Städten zeitnah beendet wird.“
Update 2:
Arbeitsverbot für Asylbewerber bleibt bestehen
Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten seien von den Landratsämtern weiterhin grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen oder zu verlängern. Der Grund dafür seien „migrationspolitische Erwägungen“: Es soll deutlich gemacht werden, dass mit aussichtslosen Asylanträgen nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann.
Die Genehmigung in München war eine Ausnahmeregelung und Einzelfallentscheidung.
Update:
Erstes Landratsamt hebt Arbeitsverbote auf
Als erstes bayerisches Landratsamt hat die Ausländerbehörde des Landkreises München mitgeteilt, dass das bayerische Innenministerium die Ende März 2015 verhängten Arbeits- und Ausbildungsverbote wieder einschränkt. Flüchtlinge, die vor mehr als neun Monaten ihren Asylantrag gestellt haben, dürfen wieder eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz antreten.
Gute Nachrichten vom Bayerischen Flüchtlingsrat: Juristen sind sich einig: Das bayerische Arbeitsverbot widerspricht dem Europarecht und ist deshalb ungültig!
http://archiv.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/arbeitsverbote-sind-makulatur.html
Süddeutsche Zeitung, 29. Juli 2015: Arbeitsverbot Rechtswidrig
Die Petitionen (Flüchtlingsrat und Diedorf) laufen noch ein paar Tage und sind weiterhin unterstützenswert.