Neuigkeiten zum Arbeitsverbot für „sichere Herkunftsstaaten“ (Update 3)

Siehe auch Infoseite Arbeitsverbot für Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“.

Update 3:

Aktuelle Einschätzung

Einschätzung (docx) von RAin Petra Haubner (Passau) zur aktuellen Situation.

Wichtige Punkte:

  • Die ABH handhaben die Weisung ganz unterschiedlich
  • Betroffene sollten unbedingt den Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Bei Ablehnung muss es einen Bescheid geben. Gegen diesen kann man innerhalb eines Monats ab Zustellung klagen.
  • Frau Haubner bietet ihre Hilfe an: „Wir würden gerne möglichst viele Verfahren führen, damit die rechtswidrige Praxis auch in allen Landkreisen und Städten zeitnah beendet wird.“

 

Update 2:

Arbeitsverbot für Asylbewerber bleibt bestehen

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/landkreis-arbeitsverbot-fuer-asylbewerber-bleibt-bestehen-1.2593927

Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten seien von den Landratsämtern weiterhin grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen oder zu verlängern. Der Grund dafür seien „migrationspolitische Erwägungen“: Es soll deutlich gemacht werden, dass mit aussichtslosen Asylanträgen nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann.

Die Genehmigung in München war eine Ausnahmeregelung und Einzelfallentscheidung.


 

Update:

Erstes Landratsamt hebt Arbeitsverbote auf

https://archiv.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/das-bayerische-innenministerium-rudert-zurueck.html

Als erstes bayerisches Landratsamt hat die Ausländerbehörde des Landkreises München mitgeteilt, dass das bayerische Innenministerium die Ende März 2015 verhängten Arbeits- und Ausbildungsverbote wieder einschränkt. Flüchtlinge, die vor mehr als neun Monaten ihren Asylantrag gestellt haben, dürfen wieder eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz antreten.


 

Gute Nachrichten vom Bayerischen Flüchtlingsrat: Juristen sind sich einig: Das bayerische Arbeitsverbot widerspricht dem Europarecht und ist deshalb ungültig!

http://archiv.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/arbeitsverbote-sind-makulatur.html

Süddeutsche Zeitung, 29. Juli 2015: Arbeitsverbot Rechtswidrig


 

Die Petitionen (Flüchtlingsrat und Diedorf)  laufen noch ein paar Tage und sind weiterhin unterstützenswert.