Arbeitserlaubnis nach den letzten Gesetzesänderungen

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat neue Arbeitshilfen veröffentlicht:

http://www.einwanderer.net/UEbersichten-und-Arbeitshilfen.277.0.html

Arbeitshilfe: Arbeitserlaubnis verweigert: Das muss oft nicht sein! Probleme nach Inkrafttreten des „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“ (PDF, November 2015)

Arbeitshilfe: Zugang zur Beschäftigung mit Duldung und Aufenthaltsgestattung (PDF, November 2015)

Arbeitshilfe: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis und einer Zustimmung durch die BA bei Praktika für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung (PDF, November 2015)

Außerdem aktualisiert:

Übersicht: Die Aufenthaltstitel und Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsgesetzes (PDF, November 2015)

Interessante Aussagen aus dem ersten Dokument:

  • Die Fristen bezüglich Arbeitsmarktzugang laufen ab Erstellung der BüMA (lt. Auskunft der Bundesregierung)
  • Das Arbeitsverbot für Menschen aus sicheren Herkunftsländern gilt nur für Menschen, die ihren Asylantrag nach dem 31. 8. 2015 gestellt haben. Auch hier sollte das Ausstellen der BüMA vor dem Stichtag ausreichen. (In Bayern steht dem noch der Erlass vom März 2015 entgegen, hier besteht Klärungsbedarf – Bundesrecht bricht Landesrecht?)