Bei der Infoveranstaltung des Arbeitsamts wurde erklärt:
Zeitarbeit für Asylbewerber und Geduldete ist nun ab dem Monat möglich, ab dem keine Vorrang-Prüfung durch die BA mehr erfolgt. Das heißt normalerweise ab dem 16. Monat nach Asylantragstellung bzw. BüMA-Erstellung. Siehe BeschV §32 Abs. 3 und 5
Bis Oktober 2015 war Zeitarbeit komplett verboten.