Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Am 1.8.2015 trat das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft.

Fachartikel und Kommentare zu den Neuerungen

RAin Petra Haubner aus Passau hat eine Zusammenfassung der neuen Bleiberechts-Bestimmungen (docx) geschrieben.
Zu den Abschiebe-Regelungen wird sie noch ein Dokument erstellen.

Zu beachten sind vor allem die Fristen:

  • Alle subsidiär Schutzberechtigten, die bisher keinen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben, können dies noch bis zum 31.10.2015 tun.
  • Gut integrierte Jugendliche können nach 4 Jahren Schulbesuch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn der Antrag vor dem 21. Geburtstag gestellt wird.

Pro Asyl

Ausweitung der Abschiebungshaft droht: Gesetz zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung verabschiedet

Das Gesetz ist in Teilen geprägt von der Absicht, bereits in Deutschland lebende Flüchtlinge besser zu stellen. Gleichzeitig werden rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um rigoroser gegen neu einreisende Asylsuchende vorzugehen. Ein Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und deren Konsequenzen.

  • Haftgründe im Dublin-Verfahren werden uferlos ausgedehnt
  • Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete
  • Verbessertes Bleiberecht für SchülerInnen – habherziger Schutz vor Abschiebung während der Ausbildung
  • Neue Wiedereinreiseverbote sollen Westbalkanflüchtlinge kriminalisieren
  • Ausreisegewahrsam: verfassungsrechtlich fragwürdig

PRO ASYL-Kurzstellungnahme zum Referentenentwurf (pdf)
PRO ASYL-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 7.4.2014 (pdf)

Mediendienst Integration

Das Asyl- und Aufenthaltsrecht wird reformiert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gesetz macht es einfacher, Menschen, die abgeschoben werden sollen, zu inhaftieren.
  • Langzeit-Geduldete sollen einen Aufenthaltsstatus bekommen, so wie es im Koalitions-Vertrag vorgesehen ist.
  • Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, deren Antrag zum zweiten Mal abgelehnt wurde, dürfen nicht wieder nach Deutschland einreisen.
  • Ein Ausländer, der in Deutschland seine Berufsqualifikation anerkennen lassen will, kann dafür eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 18 Monaten bekommen.

Weitere Gesetzesänderungen:

  • Die zuständige Behörden dürfen Datenträger, wie beispielsweise Computer oder Handy eines einreisenden Ausländers auslesen, um seine Identität festzustellen.
  • Für Ehepartner aus Drittstaaten, die keine Möglichkeit haben, eine Sprachprüfung zum Zweck der Familienzusammenführung abzulegen, soll eine Härtefall-Regelung gelten.

Langzeit-Geduldete dürfen bleiben

Nun können Menschen, die seit sechs oder acht Jahren ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben, schon ab Anfang September eine Aufenthaltserlaubnis beantragen – vorausgesetzt sie sind „gut integriert“. Jugendliche und junge Erwachsene können bereits nach vier Jahren ein Bleiberecht bekommen.

Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY)

Willkommenskultur sieht anders aus!

Aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ ermöglicht pauschale Kriminalisierung von Flüchtlingen

Infoladen Daneben (Berlin)

Ausführlicher „Reader“ gegen das Gesetz

Flüchtlingsrat Brandenburg

Siehe die Meldung Aktion gegen Aufenthaltsbeendigungsgesetz und dort diese Dokumente:
Zusammenfassung der Hauptkritikpunkte (odt)
Stellungnahme der EKD (pdf)
Stellungnahme des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes (pdf)
Wesentliche Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes (pdf) zusammengestellt von der GGUA.

Pressemeldungen

Siehe Bekanntmachung zum Gesetz