Gesundheitsversorgung

Neu angekommene Flüchtlinge werden in der Erstaufnahme medizinisch durchgecheckt (§62 AsylVfG).

Zuständigkeiten

Für die ersten 15 Monate in Deutschland ist das Landratsamt für die Krankenversorgung eines Asylbewerbers zuständig (AsylbLG ?).
Wenn jemand zum Arzt will, braucht er einen “Krankenschein“ vom LRA welches die Kosten übernimmt. In Aichach-Friedberg wird das unbürokratisch im Nachhinein erledigt, siehe unten.

Sobald ein Asylbewerber einen Job hat, muss er sich bei einer normalen Krankenversicherung anmelden (z.B. AOK) und bekommt auch eine Versichertenkarte.
„Minijobber“ bleiben weiter über das Asylgesetz abgesichert.

Nach 15 Monaten wechselt die Zuständigkeit vom LRA (AsylbLG) zur normalen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch XII). Das bedeutet, alle Asylbewerber müssen sich dann eine KV suchen und bekommen dann eine ganz normale KV-Karte.

Krankenleistungen

(Text aus dem Leitfaden für Ehrenamtliche (Stand 09-2015) von der Freiwilligenagentur und der ABH)

Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens sowie Geduldeten umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen.
  • Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme durch die Ausländerbehörde ist in jedem Fall notwendig.
  • Bei Schwangerschaft und Geburt erhalten Frauen alle im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen üblichen medizinischen Leistungen.
  • Sonstige medizinische Leistungen müssen gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit notwendig ist. Eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme durch die Ausländerbehörde ist in jedem Fall notwendig.
  • Verschiedene Impfungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Asylbewerber können jederzeit einen Termin beim Hausarzt vereinbaren und diesen sofort wahrnehmen. Die Arztpraxis setzt sich mit der Ausländerbehörde in Verbindung, die dem Arzt direkt einen Krankenschein zukommen lässt. Dieser ist für ein Quartal gültig.

Sollte eine Facharztuntersuchung erforderlich sein, stellt der Hausarzt einen Überweisungsschein aus, der zusammen mit dem Datum des geplanten Termins bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden muss. Der Krankenschein für diesen Behandlungstag wird ebenfalls direkt an den Facharzt versandt. Für sonstige Behandlungen, Hilfsmittel oder Therapien ist immer eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme durch die Ausländerbehörde notwendig.

Wichtig:

  • Notfallbehandlungen können selbstverständlich jederzeit auch ohne Krankenschein durchgeführt werden!
  • Asylbewerber, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten, müssen sich selbständig bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anmelden. Von der Ausländerbehörde erhalten Betroffene rechtzeitig ein Informationsschreiben.

Praktische Tipps

Verständigung

  • Vor allem am Anfang, wenn die Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, sollten Ehrenamtliche zu Arztterminen mitgehen.
    Ein „Sprachmittler“ oder Dolmetscher ist sehr zu empfehlen, damit die Kommunikation zuverlässig klappt! Am Besten helfen hier Muttersprachler, die schon lange hier sind und sehr gut Deutsch können. Das „Dolmetschen“ kann vor Ort oder per Telefon geschehen.
  • Zur besseren Verständigung in der Arztpraxis gibt es in der Reihe „tip doc“ mehrsprachige Hilfsmittel vom Verein für bildgestützte Sprachförderung und Kommunikation: Website mit Downloads und Bestellmöglichkeiten
    • Gesundheitsheft Asyl (PDF)
    • Anamnesebogen in albanisch, arabisch, bulgarisch, chinesisch, englisch, farsi, französisch, griechisch, italienisch, japanisch, koreanisch, kurdisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, tigrinya, türkisch, urdu, vietnamesisch
    • Therapiepläne mit Bildern und in vielen Sprachen
    • Bebilderte Broschüren zu Krankheiten wie Hepatitis B und C, HIV
    • Informationen zu Themen wie Zahnpflege, Kopfläuse
    • Weitere Broschüren zum Bestellen

Allgemeine Informationen

Zahnarzt

Vergiftungen

Achtung: Es gab etliche Pilzvergiftungen, weil Flüchtlinge die hiesigen Pilze nicht kennen. Ein Krankenhaus hat ein Info-Poster in mehreren Sprachen veröffentlicht. Mehr Info…

Trauma-Patienten

Anlaufpunkte für Trauma-Patienten: Traumahilfe Netzwerk (Augsburg), Exilio (Lindau), Refugio (München)

Impfungen

Robert Koch Institut: Konzept zu Impfungen bei Asylsuchenden
Informationsmaterialien zum Impfen auf verschiedenen Sprachen

Asylhelfern werden die allgemeinen Standard-Impfungen empfohlen, d.h. Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) sowie Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene). Außerdem empfiehlt die „Ständige Impfkommission“ für Helferinnen und Helfer in den Einrichtungen Impfungen gegen Influenza (in der Saison), gegen Hepatitis A und B, sowie eine Auffrischimpfung gegen Polio, falls die letzte Impfung mehr als 10 Jahre her ist.

Zecken

Der „Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V.“ hat einen Flyer zur Gefahr durch Zecken veröffentlicht. Erhältlich als PDF in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch auf der Seite http://www.borreliose-bund.de/content/downloads/