BayStMI: Keine Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten

München, 23.06.2015

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute bekräftigt, dass die Ausländerbehörden grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten erteilen sollen: „Es hat keinen Sinn, Asylbewerbern aus Herkunftsstaaten, in denen keine asylrelevante Verfolgung herrscht, etwa den Westbalkanstaaten oder dem Senegal, Arbeitsgenehmigungen zu erteilen. Deren Asylanträge werden in 99 Prozent der Fälle abgelehnt.“ Deshalb gebe es auch die entsprechende Dienstanweisung des Innenministeriums vom 31. März 2015. Die Forderung aus Asylhelferkreisen, diese Anweisung zurückzunehmen, lehnt Herrmann ab: „Dass nach dem Asylverfahrensgesetz Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien sichere Herkunftsstaaten sind, haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen.“


 

Zur ganzen Pressemeldung:

https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2015/203/index.php

Zur Dienstanweisung:

https://archiv.fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/PDF-Dokumente/15-03-31%20IMS%20Beschaeftigung%20und%20Berufsausbildung%20von%20Asylbewerbern%20und%20Geduldeten%20IA2-2081-1-8.pdf

Zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/ausbildungs-und-arbeitsverbote-beenden-integration-ermoeglichen