Dublin-Verfahren für Syrer ausgesetzt

Spiegel.de: Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben

Laut „Spiegel“ hat das BAMF eine Leitlinie erlassen, nach der Syrer nicht mehr über das Dublin-Verfahren in andere Länder abgeschoben werden sollen.

Zwar handelt es sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht um eine „formal bindende Vorgabe“ – es ist aber davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen.

Dadurch werden die Mitarbeiter des BAMF entlastet, und die Asylverfahren für syrische Staatsbürger können schneller beendet werden.

Auf Twitter hat das BAMF die Meldung bestätigt: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt“

Zum nachlesen hier die neue „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige“ Az. 411 – 93605/Syrien/2015 als PDF.

Kommentar von Pro Asyl zur Leitlinie: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/dublin_verfahren_fuer_syrerinnen_und_syrer_generell_ausgesetzt/