Rechtsanwalt Hubert Heinhold hat zur aktuellen rechtlichen Situation ein Rundschreiben verfasst.
Heinhold Rundschreiben 23. 11. 2015 (PDF)
Inhalt
- Anhörung BAMF zu § 11 AufenthG:
Dort geht es nicht darum, ob Abschiebungshindernisse vorliegen, sondern nur darum, wie lange ein eventuelles Betretensverbot dauert. - BÜMA und Asylverfahren
- Erwerbstätigkeit:
Das Arbeitsverbot für Menschen aus sicheren Herkunftsländern gilt nicht pauschal, die bayerische Regelung ist nicht mit dem Bundes- und Europarecht vereinbar. - Abschiebung / Duldungen
- Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Siehe auch
Arbeitserlaubnis nach den letzten Gesetzesänderungen
Arbeitsverbot „Sichere Herkunftsstaaten und offensichtlich unbegründete Asylanträge“