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Posted in Allgemein, Arbeit

Zeitarbeit jetzt erlaubt

Bei der Infoveranstaltung des Arbeitsamts wurde erklärt:

Zeitarbeit für Asylbewerber und Geduldete ist nun ab dem Monat möglich, ab dem keine Vorrang-Prüfung durch die BA mehr erfolgt. Das heißt normalerweise ab dem 16. Monat nach Asylantragstellung bzw. BüMA-Erstellung. Siehe BeschV §32 Abs. 3 und 5

Bis Oktober 2015 war Zeitarbeit komplett verboten.

Tags:Arbeit Arbeitsagentur Gesetze Zeitarbeit

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