Steuer-Rückerstattung und Unterkunftsgebühren

Ein aktueller Fall:

Ein arbeitender Flüchtling hat die Steuererklärung 2017 eingereicht und erhielt vom Finanzamt den Bescheid, dass er eine gewisse Summe rückerstattet bekommt. Auf dem Bescheid war ein Hinweis: „Über die Verwendung des Guthabens erfolgt separater Brief“.

Im zweiten Brief wurde ihm dann mitgeteilt, dass der Betrag an die Regierung von Unterfranken (Gebührenabrechnungsstelle) überwiesen wird, wegen ausstehender Unterkunftsgebühren / Miete.

Die RvU hat also ein „Aufrechnungsersuchen“ beim Finanzamt gestellt, siehe § 226 Abgabenordnung.