BayVGH: Unterkunftsgebühren sind rechtswidrig

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Miete von 311 Euro für rechtswidrig erklärt, welche die Staatsregierung von arbeitenden Asylbewerbern und sogenannten „Fehlbelegern“ verlangt. In sehr deutlichen Worten stellt das Gericht die Ungültigkeit der gesamten Gebührensatzregelung in der DVAsyl fest. Unter anderem wird gerügt, dass die Staatsregierung überhaupt keine Kalkulation angestellt hat, die Gebühren seien „ins Blaue hinein“ festgesetzt worden. Dabei wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Sozialstaatsgebot verletzt. Ein Vergleich mit den Maßstäben des SGB II ist „objektiv willkürlich“, eher zu vergleichen wäre die Gruppe der Obdachlosen. Die Staatsregierung muss jetzt eine an den tatsächlichen Kosten orientierte Kalkulation anstellen, wobei der Durchschnitt über alle Regierungsunterkünfte ausreicht.

Interessant auch die Feststellungen zu sogenannten „Fehlbelegern“: Das VGH sieht die Verantwortung für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen allein beim Staat und nicht bei den Kommunen. Es handelt sich deshalb nicht um eine freiwillige Leistung des Staates, der Begriff „Fehlbeleger“ ist falsch.

Urteil des BayVGH zu Unterkunftsgebühren, 2018-05-16 (PDF)

Eine Zusammenfassung des Urteils (PDF) kommt von Asyl im Oberland.

Die Normenkontrollklage wurde durch den Passauer Anwalt Klaus Schank betreut. Seine Kollegin RAin Petra Haubner weist darauf hin, dass, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, auf alte Gebührenbescheide (ab September 2016) nichts mehr bezahlt werden muss. Bereits geleistete Zahlungen werden allerdings nicht erstattet! Wenn noch aktuelle Gebührenbescheide eingehen, raten die Anwälte zur Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht.

 


Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsratsals PDF

http://www.sueddeutsche.de/bayern/verwaltungsgerichtshof-bayern-hat-zu-viel-geld-von-fluechtlingen-verlangt-1.3985066

https://www.br.de/nachrichten/bayerisches-innenministerium-will-asyl-unterkunftsgebuehren-anpassen-100.html