Seit langem ist ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) zu Afghanistan angekündigt, seit 31.5.2018 liegt er jetzt vor. Der Bericht ist nicht öffentlich, Anwälte und Gerichte können das Dokument in entsprechenden Verfahren heranziehen. Einige Zeitungen und Organisationen haben eine Kopie des Berichts einsehen können.
Update: Inzwischen wurde eine teilweise geschwärzte Version für die Allgemeinheit zugänglich gemacht
Lange gefordert, endlich da: Lagebericht zu Afghanistan – Pro Asyl, 4.6.2018
Sowohl die ablehnenden Asylbescheide als auch die Abschiebungsentscheidungen sind aufgrund dieser Neubewertung der Lage haltlos.
Zum Bericht des Auswärtigen Amtes über die Lage in Afghanistan – Pressemitteilung von Pro Asyl, 2.6.2018
UNHCR warnt vor Pauschalurteil bei Einschätzung der Lage in Afghanistan – Statement des UNHCR, 7.6.2018
Neuer Bericht des Auswärtigen Amts – Lage in Afghanistan bleibt desaströs – SZ, 1.6.2018
Auf fast jede positive Entwicklung folgt ein Aber.
„Klassische Ziele der Taliban“ – taz, 11.6.2018
Indem die Bundesregierung wieder uneingeschränkt nach Afghanistan abschieben lassen will, demonstriert sie, wie unterschiedlich sich Fakten interpretieren lassen. Denn ihr eigener Bericht lässt sich über weite Strecken wie ein detailliertes Plädoyer gegen Abschiebungen lesen.
Zum letzten vorangegangenen Bericht vom Oktober 2016 eine Betrachtung von Thomas Ruttig:
Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes – und: Thema verfehlt: Meine Bewertung desselben – Thomas Ruttig, 22.2.2017
Regelmäßig aktualisiert wird die Sammlung von Infomaterial zu Afghanistan beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Dort gibt es auch ein Gutachten von Friederike Stahlmann vom Max-Planck-Institut in Halle für das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Auf 350 Seiten plus 60 Seiten Literaturverzeichnis wird ausführlich auf Fragen zur Sicherheitslage in Afghanistan und die Situation von Rückkehrer_innen eingegangen.
Gutachten Afghanistan Stahlmann 2018-03 – PDF