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11. Mai 2016 um 18:34 Uhr
#3343
Klemens Maya
Verwalter
Anhörung: Keine rechtliche Grundlage für eine Einstufung der Maghreb-Staaten als »sicher«
Pro Asyl vom 26.4.2016
Die Bundesregierung plant – als Reaktion auf die Vorkommnisse in der Silvesternacht von Köln – die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Dass diesem Ansinnen rechtlich wie tatsächlich jede Grundlage fehlt, zeigte die gestrige Anhörung im Innenausschuss des Bundestages.