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14. Dezember 2016 um 23:33 Uhr
#3924
Klemens Maya
Verwalter
16. November 2016, 07:43 Uhr
Lehrstellen
Für Flüchtlinge in Bayern ist eine Ausbildung nicht garantiert
Bayerns Wirtschaft setzt große Hoffnungen auf das neue Bundesintegrationsgesetz.
Die Flüchtlinge sollen demnach während der dreijährigen Lehre geduldet werden und danach ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die anschließende Beschäftigung im erlernten Beruf erhalten.
Doch die Praxis in Bayern sieht anders aus. Kritiker sagen, die bayerische Interpretation des Integrationsgesetzes widerspreche der Auslegung des Bundes.
Von Dietrich Mittler und Lisa Schnell