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16. März 2019 um 20:02 Uhr
#7252
Klemens Maya
Verwalter
Auch in Flüchtlingsunterkünften gilt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
News
Auch in Flüchtlingsunterkünften gilt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
15.11.2018
Eine anständige Unterbringung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Verzicht auf nicht grund- und menschenrechtskonforme Eingriffe in das Privatleben sind Ausprägungen der Verpflichtung auf den Schutz der Menschenwürde. Zu oft lassen Flüchtlingsunterkünfte solche Mindeststandards missen.