Antwort auf: Aktuelle Politik 2019

#7252
Klemens Maya
Administrator

Auch in Flüchtlingsunterkünften gilt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

News
Auch in Flüchtlingsunterkünften gilt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
15.11.2018

Eine anständige Unterbringung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Verzicht auf nicht grund- und menschenrechtskonforme Eingriffe in das Privatleben sind Ausprägungen der Verpflichtung auf den Schutz der Menschenwürde. Zu oft lassen Flüchtlingsunterkünfte solche Mindeststandards missen.

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