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15. Mai 2019 um 1:33 Uhr
#7427
Klemens Maya
Verwalter
Ex-Bamf-Chefin unzulässig vorverurteilt
AUS BREMEN BENNO SCHIRRMEISTER
taz. die tageszeitung
vom 10. 5. 2019
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gekommen.