Wenn das Asylverfahren negativ abgeschlossen ist, kann eventuell ein neuer Asylantrag gestellt werden, ein sogenannter „Asylfolgeantrag“. Dabei gibt es viele Regeln zu beachten. Der Infoverbund Asyl&Migration hat eine Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht.
https://www.asyl.net/view/detail/News/asylfolgeantrag2018/
Broschüre „Der Asylfolgeantrag“, PDF Stand 2018-10
Die Broschüre behandelt die folgenden Themen:
- Voraussetzungen für die Stellung eines Asylfolgeantrags (materiellrechtliche und formale Voraussetzungen, Abschluss des früheren Verfahrens, Wiederaufgreifensgründe, Geltendmachung von neuen Gründen, Fristen)
- Antragstellung und Rechtsstellung während des Verfahrens
- Entscheidung über den Folgeantrag und Rechtsfolgen
- Exkurs: Zweitantrag nach §71a AsylG
- Sonderfall: Isolierter Wiederaufgreifensantrag auf Feststellung nationaler Abschiebungsverbote nach §60 Abs. 5 und 7 AufenthG
Die Autorin: Kirsten Eichler ist Mitarbeiterin im Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.einwanderer.net.