Asylpaket II

Das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“, auch „Asylpaket II“ genannt, wurde am 26. 2. 2016 vom Bundestag beschlossen und trat am 17. 3. 2016 in Kraft.

Text des Gesetzesentwurfs (PDF)

AsylVfBeschlG II bei buzer.de

Zusammenfassung vom Bayerischen Flüchtlingsrat:

  • Einschränkung des Familiennachzugs:
    „Subsidiär Schutzberechtigte“ sollen erst nach zwei Jahren ihre Familien auf legalem Weg nach Deutschland holen können. Bis dahin bleibt nur die „illegale“ lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer. Wie das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF erst kürzlich mitteilte, hat sich die Zahl der Frauen und Kinder auf der Flucht massiv erhöht. An der griechisch-mazedonischen Grenze liege ihr Anteil bereits bei 60 Prozent.
  • Einrichtung von Transitzentren:
    Die bereits bestehenden Balkan-Sonderlager in Manching und Bamberg werden zu Transitzentren („Besondere Aufnahmeeinrichtungen“) umgewandelt. Von der Unterbringung betroffen sind alle Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, sowie Flüchtlinge, deren Herkunftsland unklar ist oder denen unterstellt wird, Pässe vernichtet zu haben, aber auch Flüchtlinge, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und nun einen Asylfolgeantrag stellen.
    Petition des Flüchtlingsrats gegen diese Lager
  • Asylschnellverfahren:
    Die dort untergebrachten Personen bekommen statt einem fairen Asylverfahren ein stark verkürztes Schnellverfahren. Das bedeutet vor allem für besonders vulnerable Gruppen (Schwerkranke, Traumatisierte, etc.), dass ihre Asylgründe nicht ausreichend geltend gemacht werden können bzw. sie kein spezielles Clearingvefahren bekommen und auch keinen Zugang zu besonderer Behandlung haben.
  • Weitere Schikanen:
    Zudem unterliegen sie der Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Landkreis/die Stadt nicht verlassen, sie erhalten Sachleistungen statt Bargeld und werden mit Arbeits- und Ausbildungsverboten versehen. Für Kinder und Jugendliche bedeutet die Unterbringung in den Aufnahmezentren, dass ihnen der Zugang zu Regelschulen massiv erschwert bis unmöglich gemacht wird.
  • Erleichterung von Abschiebungen:
    Abschiebungen können nun leichter und schneller durchgeführt werden. Besonders problematisch ist, dass in Zukunft nur noch in extremen Ausnahmefällen, wie bei lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Krankheiten eine Abschiebung verhindert werden kann. Die Regelungen für entsprechende Atteste werden zudem verschärft.

Meldungen und Kommentare

Pro Asyl

Asylverschärfungen beschlossene Sache – stehen weitere bevor?
In der Pipeline: Wohnsitzauflagen, Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“

Asylpaket II: Bundestag beschließt Verschärfungen im Hauruck-Verfahren

Tagesschau

Große Mehrheit für schärfere Asylregelungen

Asylpaket II – das steht drin

Der Spiegel

Asylpaket II: Kabinett beschließt verschärfte Flüchtlingsgesetze

Flüchtlingspolitik der Bundesregierung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer tritt zurück

Bayerischer Flüchtlingsrat

Mit einem offenen Brief haben sich 218 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ganz Deutschland an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gewandt und vor Grundrechtsverletzungen durch eine Verabschiedung des geplanten Asylpaket II gewarnt.

Offener Brief an Heiko Maas zum Asylpaket II (PDF)

Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf

Den Verbänden wurde nur eine extrem kurze Frist von 7 Stunden für ihre Stellungnahmen eingeräumt.

Asylpaket II: Breite und massive Kritik aus der Zivilgesellschaft und Verbänden – Pro Asyl

Stellungnahme Pro Asyl (PDF)

Stellungnahme Diakonie (PDF)

Stellungnahme Caritas

Stellungnahme Parität

Stellungnahme AWO (PDF)

Stellungnahme Amnesty

Daraus Kritikpunkte:

  • Schnellverfahren ohne Beratung verhindert gründliches und faires Asylverfahren
  • Kein Schutz für besonders Schutzbedürftige im Asylverfahren
  • Schnellverfahren als neuer Standard
  • Abschiebung in die Verfolgung wegen Fehlentscheidungen
  • Aussetzung der Familienzusammenführung verschließt sicheren und legalen Weg
  • Abschiebungen von Kranken und traumatisierten Menschen

Seite zum ersten Entwurf des Asylpakets II (vom November 2015)