Führerschein

Update Herbst 2016:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=75

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil (BVerwG 3 C 16.15 vom 8. 9. 2016) festgestellt, dass auch eine Aufenthaltsgestattung, bei der die Daten zu Name und Geburtstag auf eigenen Angaben des Betroffenen beruhen, als Identitätsnachweis bei der Beantragung eines Führerscheins genügen kann.

Jetzt müssten die bayerischen Behörden diese Vorgabe akzeptieren. Damit sollte es endlich auch für Asylbewerber in Bayern die Möglichkeit geben, einen Führerschein zu machen.


Stand bis Herbst 2016:

Asylbewerber mit Gestattung oder Menschen mit Duldung dürfen in Bayern in der Regel keinen Führerschein machen.

Für die Zulassung zur Prüfung benötigt man ein gültiges Ausweisdokument, bei dem die Identität geprüft wurde, also Reisepass oder Personalausweis. Eine Aufenthaltsgestattung reicht nicht, weil Daten wie Name und Geburtstag meist auf eigenen Angaben des Inhabers beruhen. Auch für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man einen Ausweis (Sonderfall siehe unten!).

Fahrerlaubnis-Verordnung § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

(3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

Falls ein Asylbewerber einen gültigen Führerschein aus einem anderen Land besitzt, kann dieser unter Umständen anerkannt werden.

Reiseausweis

Augsburger Allgemeine, 19. 8. 2015: Herrmann erleichtert Flüchtlingen Weg zum Führerschein
Das bayerische Innenministerium hat die Landratsämter informiert, dass ein sogenannter Reiseausweis ausreichen kann, um einen Führerschein zu erhalten.

Vermutlich ist mit „Reiseausweis“ der Notreiseausweis als deutscher Passersatz für Ausländer gemeint. Nach §13 AufenthV kann die Ausländerbehörde

…einen Notreiseausweis ausstellen, wenn die Beschaffung eines anderen Passes oder Passersatzes, insbesondere eines Reiseausweises für Ausländer, im Einzelfall nicht in Betracht kommt.

Ein Notreiseausweis ist maximal einen Monat gültig.

In der Praxis hilft diese Regelung vermutlich niemandem. Ein Notreiseausweis wird nämlich nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis zählt nicht zu diesen Gründen.

Sonderfall Mofa

§76 Abs. 3 FeV sagt, dass Menschen, „die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben“ keine Prüfung machen müssen, um Mofas fahren zu dürfen. Umgerechnet heißt das, wer vor dem 1. 4. 1965 geboren ist, darf ohne Prüfung ein Mofa (bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) fahren.


Urteile

In anderen Bundesländern wird die FeV nicht (mehr) so eng ausgelegt.

VG Braunschweig, Urteil vom 18.06.2013 – 6 A 305/12

Zusammenfassung auf Asyl.net
Urteil (PDF)
Dort wurde eine Duldung als ausreichendes Dokument für die Führerscheinprüfung anerkannt.

VGH Hessen, Urteil vom 09.06.2015 – 2 A 732/14

Zusammenfassung auf Asyl.net
Urteil (PDF)
Pressemeldung des VGH Hessen
Nach diesem Urteil genügt auch eine Gestattung als Nachweis, selbst wenn die dortigen Angaben zur Person auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen.

Kommentar von ProAsyl im Fachpolitischen Newsletter 217:

Eine nach dem Asylverfahrensgesetz ausgestellte Aufenthaltsgestattung ist ein ausreichender amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt dessen, der einen Führerschein beantragt. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2015 entschieden. Die in vielen Regionen verbreitete Praxis, von Fahrerlaubnisbewerbern Geburtsurkunden, eine beglaubigte Abschrift von Familienstammbüchern usw. zu verlangen, sei weder durch den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung gedeckt noch nach Sinn und Zweck dieser Vorschriften erforderlich. Die Revision gegen das Urteil ist zulässig.