Antwort auf: Aktuelle Politik 2019

#7427
Klemens Maya
Administrator

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Ex-Bamf-Chefin unzulässig vorverurteilt
AUS BREMEN BENNO SCHIRRMEISTER
taz. die tageszeitung
vom 10. 5. 2019

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gekommen.

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